Fördergelder im Kanton Bern

Fördergelder Kanton Bern: Der aktuelle Leitfaden finden sie hier: (Stand 15.11.2023)
https://www.vol.be.ch/vol/de/index/energie/energie/foerderprogramm_energie.assetref/dam/documents/VOL/AUE/de/ef/aue_ef_fp_leitfaden_DE.pdf

Ersatz von Elektroheizungen und , Gas- oder Ölheizungen durch Holzheizung oder Anschluss an Wärmenetz:

bestehende Heizung ≤ 20 kW CHF 4’500.– bestehende Heizung > 20 kW CHF 3 500.– + CHF 50.–/kW

Ersatz Elektroboiler pro Boiler_ CHF 500.-

Bedingungen: Fördergelder Kanton Bern:
– Massgebend für den Beitrag ist die Leistung der bestehenden Heizung, jedoch maximal 50 W/m2 EBF und maximal 35 % der Anlagekosten.
und:
– Nach Abschluss der Arbeiten ist bei Gebäuden der Gebäudekategorien 1-6 ein GEAK® zu erstellen. GEAK®-Experten: www.geak.ch. Ohne gültigen GEAK® kann der Förderbeitrag nicht ausbezahlt werden.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert