Fördergelder im Kanton Bern

Fördergelder Kanton Bern: Der aktuelle Leitfaden finden sie hier: (Stand 15.11.2023)
https://www.vol.be.ch/vol/de/index/energie/energie/foerderprogramm_energie.assetref/dam/documents/VOL/AUE/de/ef/aue_ef_fp_leitfaden_DE.pdf

Ersatz von Elektroheizungen und , Gas- oder Ölheizungen durch Holzheizung oder Anschluss an Wärmenetz:

bestehende Heizung ≤ 15 kW CHF 4’500.–

bestehende Heizung > 15 kW CHF 3’500.– + CHF 100.–/kW

bestehende Heizung > 70 kW CHF 8’500.– + CHF 40.–/kW

bestehende Heizung > 500 kW CHF 18’000.– + CHF 20.–/kW

Bedingungen: Fördergelder Kanton Bern:
– Massgebend für den Beitrag ist die Leistung der NEUEN Heizung, jedoch maximal 50 W/m2 EBF und maximal 35 % der Anlagekosten.
und:
– Nach Abschluss der Arbeiten ist bei Gebäuden der Gebäudekategorien 1-6 ein GEAK® zu erstellen. GEAK®-Experten: www.geak.ch. Ohne gültigen GEAK® kann der Förderbeitrag nicht ausbezahlt werden.