Kündigungsrecht Fernwärme und Wärmeverbund
Grundsätzlich gibt’s normalerweise kein Kündigungsrecht. Warum nicht? Der Investor bewl. Betreiber des Wärmeverbundes hat viel Geld in Ihre neue Heizung investiert und zwar nicht nur in Ihren Hausanschluss, sondern auch in das Verteilnetz und die Zentrale. Die Amortisation kann nur sichergestellt werden, wenn die eingerechneten Kunden den Jahresgrundpreis während der ganzen Laufzeit begleichen. Wie kann … mehr lesen