Kündigungsrecht Fernwärme und Wärmeverbund

Grundsätzlich gibt’s normalerweise kein Kündigungsrecht. Warum nicht?

  • Der Investor bewl. Betreiber des Wärmeverbundes hat viel Geld in Ihre neue Heizung investiert und zwar nicht nur in Ihren Hausanschluss, sondern auch in das Verteilnetz und die Zentrale.
  • Die Amortisation kann nur sichergestellt werden, wenn die eingerechneten Kunden den Jahresgrundpreis während der ganzen Laufzeit begleichen.

Wie kann ich trotzdem aussteigen ?

  • Zuerst einmal empfehle ich zu überprüfen, ob die Vertragskonditionen und Preise gerechtfertigt sind.
  • Dazu dien Ihnen die bisher verbrauchten Energiemengen, daraus lässt sich die abonnierte Leistung überprüfen.
  • Allenfalls ist der Betreiber auch nachträglich gewillt, die abonniert Leistung dem heute tatsächlichen Bedarf anzupassen.
  • Gut zu wissen ist auch: Gemäss OR kann ein Vertrag wegen Unzumutbarkeit gekündigt werden. Die Krux liegt wohl darin, das zuvor ein Gericht angerufen werden muss. Dieses bestimmt die Entschädigungsmodalitäten. Leider ist mir kein Fall bekannt wo das durchexerziert wurde.
  • Deshalb lassen Sie die Situation unabhängig Überprüfen und entscheiden Sie dann.
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