Anschlusskostenbeitrag

Um die Investitionskosten für den Investor zu senken wird üblicherweise eine Einmalzahlung festgelegt. Diese ist frei definierbar. In der eigenen Erfahrung habe ich schon Wärmeverbunde entwickelt mit jeweils nur CHF 3’000.-, aber auch einige mit sehr viel höheren Beträgen.

Für sie wichtig zu wissen:
– diese sind steuerlich abziehbar, sofern nicht aus dem Erneuerungsfonds entnommen
– Fragen sie Ihren Anbieter ob sie allenfalls einen höheren Beitrag leisten können, um den Jahresgrundpreis zu senken.


Es handelt sich dabei meist nur um einen Beitrag. Ein Hausanschluss inkl. Wärmeübergabestation kostet schnell einmal über CHF 25’000.-, dazu kommen noch die Kosten für die Sekundärkosten.

Kosten Fernwärme «Jahresgrundpreis»

Die jährlichen Kosten Fernwärme bestehen aus Energie-oder Arbeitspreis und Jahresgrundgebühr.

Der Jahresgrundpreis deckt üblicherweise mindestens die Kosten des Investors für Amortisation und Verzinsung ihres Hausanschlusses. Nicht zu vergessen ist dabei die Kosten für Heizzentrale und Fixe Kosten wie Baurechtszins für die Heizzentrale.

Übliche Aufteilung des Grundpreises beträgt:
70-80% für Amortisation und Verzinsung
20-30% für Betrieb und Unterhalt und alle übrigen Fixkosten des Verbundes. (z.b. Baurechtszins, Zählereichung, usw.)

Meist wird dieser nach der Teuerung indexiert.
Ehrlicherweise könnte er aber auch ohne Teuerungsanpassung erfolgen, da ja das eingesetzte Kapital bereits ausgegeben wurde.

Bei negativer Teuerung geht die Anpassung jedoch sogar zu Ihren Gunsten als Kunde.