Abrechnung der Nebenkosten bei der Fernwärme

Die Kosten einer ausgelagerten Heizzentrale dürfen zu 100% auf die Nebenkosten umgelegt werden.

Also auch die einmaligen Initialkosten.
Jedoch sollte der fixe Mietzins fairerweise um die Amortisation der Heizung reduziert werden.
Art 6 VMWG (Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen)

Achtung: «Fernwärme Nebenkosten» Anzeigepflicht mit Formular und 10 Tage vor Kündigungstermin nicht vergessen!

Da die Nebenkosten mit Fernwärme meist teurer werden, es für den Liegenschaftsbesitzer aber unbestreitbare Vorteile gibt, kann z.b. er auch selber entscheiden nur ein Teil des Jahresgrundpreise auf die Nebenkosten umzulegen.

Übliche Aufteilung des Grundpreises:
70-80% für Amortisation und Verzinsung
20-30% für Betrieb und Unterhalt und alle übrigen Fixkosten des Verbundes. (z.b. Baurechtszins, Zählereichung, usw.)

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